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Sonntag, 25. August 2013

Erschütterder Erfahrungsbericht über den Zustand der sozialen Versorgung & Sozialgerichtsbarkeit: "Die Regierung Merkel vor dem aus!"

Ich bin als Rechtsanwalt vorwiegend mit sozialrechtlichen Mandaten im Bereich der Grundsicherung (Leistungen nach dem SGB II - "Hartz IV") befasst und trete auch am Sozialgericht Ko. (Rheinland-Pfalz) auf. Dort und bei den lokal zuständigen anderen Stellen (Jobcenter, Kreis, Landrat) habe ich wiederholt skandalöse Zustände erlebt und kann/muss leider von einzigartiger Willkür, Schikane und fortgesetzter Beschneidung von Rechten sowie von einer „Hexenjagd“ gegen meinen Mandanten berichten.

Mein Mandant X. wird von mir dort in diversen sozialrechtlichen Angelegenheiten gegenüber dem Jobcenter Landkreis M-K. und auch vor dem zuständigen Sozialgericht in Ko. vertreten.

Seit ca. 2 Jahren erlebe ich hierdurch eine einzigartige Willkür mit, ein kollusives Zusammenwirken der befassten Stellen sowie ein systematisches Beschneiden von Rechten meines Mandanten, das aktuell schließlich in einer Hetzjagd gegen meinen Mandanten gipfelt.

Noch nicht in einem einzigen Fall jemals gab es – von diesem einen zuständigen Sozialrichter maßgeblich beeinflusst – in den letzten fast 2 Jahren auch nur eine teilweise positive Sachentscheidung, was angesichts des diesseits substantiierten Vortrags einzigartig sein dürfte.

Mein Mandant wird als Querulant abgestempelt, obwohl er sich nur wehrt, also seine grundlegendsten Existenzrechte geltend macht - leider bisher ohne Erfolg: Seine Bewerbungskosten werden nicht erstattet, ständige Sanktionsversuche des Jobcenters erfolgen, die Kosten der Unterkunft werden – trotz vorher vom Jobcenter anerkannter Angemessenheit - einfach gekürzt, was der befasste Sozialrichter alles mitmacht. Durch seine Gegenwehr ist mein Mandant den öffentlichen Stellen zuwider/lästig geworden und soll nunmehr endlich ausgebremst, „mundtot“ gemacht werden.

Das sollte durch Provokationen des Sachbearbeiters anlässlich eines sogenannten Meldetermins beim Jobcenter geschehen, als man dort im März dieses Jahres meinen „ausgehungerten“ und in die Enge getriebenen Mandanten so lange und soweit reizte, dass er sich zu unvorteilhaften, aber harmlosen Äußerungen hinreißen ließ, die vom Jobcenter nachträglich jedoch zu einer „Bedrohung“ hochstilisiert wurden und mein Mandant dementsprechend als „gemeingefährlich“ dargestellt wurde. Jetzt ging seitens des Jobcenters alles sehr schnell: Der Landrat sprach ein Hausverbot gegen meinen Mandanten aus, erstattete Strafanzeige wegen „Bedrohung“ und wollte bzw. will meinen Mandanten zwangspsychiatrisch unterbringen lassen.

Hierzu erschien direkt am nächsten Tag eine Behördeneskorte mit Amtsarzt und Polizei vor der Wohnung meines Mandanten, um ihn herauszulocken und zu provozieren – was „leider“ misslang. Aber das Strafverfahren läuft, die auch willfährige Strafjustiz vor Ort hat sich vorverurteilend überhaupt zur Durchführung einer Hauptverhandlung leicht „überreden“ lassen. Die wegen der „Gefährlichkeit“ meines Mandanten durchzuführende Hauptverhandlung wird deshalb sehr „zeitnah“, nämlich erst Ende des Jahres, stattfinden.

Wegen der „Gefährlichkeit“ meines Mandanten ergehen seit einigen Wochen – so aktuell – nunmehr auch wieder Einladungen des „bedrohten“ Jobcenters an meinen Mandanten, wobei das Jobcenter – hierbei „flexibel“ wie selten – nunmehr durch irgendeinen Sachbearbeiter (Man fragt sich: Wer ist eigentlich Inhaber des Hausrechts?) hierfür extra „Ausnahmen“ vom Hausverbot macht. – Der eine staunt, der andere wundert sich.

Meinem durch die genannten Vorfälle und durch die chronische Zermürbung des Jobcenters sowie des sich Hände reibenden Sozialrichters nachweislich psycho-somatisch krank gemachten Mandanten ist eine weitere Konfrontation mit dem Jobcenter wegen des schwebende Strafverfahrens und wegen der Gesamtumstände derzeit und solange nachvollziehbar nicht zumutbar.

Die eingeleiteten Eilrechtsschutzverfahren gegen bisher drei der genannten neuen Einladungen beim Jobcenter hat der Sozialrichter „ausgesessen“, also nicht entschieden. Schließlich sind sich ja alle beteiligten öffentlichen Stellen einig, dass mein Mandant endlich zwangsweise psychiatrisch untergebracht werden soll – und das möglichst bald.

Also lauert man meinem Mandanten weiter auf, lädt ihn immer wieder, bis er wegen verhängter Sanktionen endlich ausgehungert irgendwann schwach werden wird…Aber nein, der Kampf gegen die damit verbundene schikanöse und willkürliche Behandlung meines Mandanten geht weiter – aktuell mit allen rechtlichen Mitteln, denn einen zweiten Fall „Mollath“ wird es hier nicht geben. Das meint Rechtsanwalt Jens Kadner aus Frankfurt am Main.

Am Freitag, den 6.9.2013 kann der Saal 14 beim Amtsgericht in Rahden mehr als voll werden. Die Republikaner wollen einem kritischen Menschen verbieten lassen, ihre Mitglieder zu kontaktieren, obwohl deren Daten Jedermann im Internet zugänglich sind. Auch wollen sie dem Kritiker verbieten lassen, den Namen der Partei im Internet zu nennen. Was wird aber das Gericht zu den Anträgen sagen? Die Stadt Rahden im Norden von Nordrhein-Westfalen ist leicht mit Bahn und Bus zu erreichen und die Verhandlung ist öffentlich, herzlich willkommen! https://www.facebook.com/TwiehauseninEuropa
Keine Macht den Drogen!
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